Eingliederungshilfe für seelisch beeinträchtigte Kinder und Jugendliche
(§ 35a, SGB VIII)
Kinder und Jugendliche, welche eine seelische Beeinträchtigung haben, oder von dieser bedroht sind, haben ein Recht auf Eingliederungshilfe. Nach Möglichkeit unterstützt eine pädagogische Fachkraft das Kind oder den Jugendlichen dabei, für sich einen Weg zu erarbeiten, um in unserer Gesellschaft den eigenen Platz zu finden.
Clearing (§8a, SGB VIII)
Der § 8a, SGB VIII beinhaltet den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.
Erhält das Jugendamt eine Meldung, die den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung hervorruft, so muss das Jugendamt dieser Meldung nachgehen.
Das "Clearing" was wir anbieten ist eine Überprüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder nicht. Wir werden also vom Jugendamt beauftragt, zu überprüfen ob der Verdacht stimmt.
Hilfe für junge Volljährige (§ 41, SGB VIII)
Die Hilfe für junge Volljährige umfasst die Begleitung und Unterstützung von jungen Erwachsenen, also bereits Vollährigen. Wir möchten sie dabei unterstützen ihr Leben in der Gesellschaft nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und ohne fremde Hilfe zu führen.